DSGVO: Google Maps, Google Fonts und Co.

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DSGVO: Google Maps, Google Fonts und Co.

Die erste Welle – ein Fazit

Die große Abmahnwelle zum Thema Google Fonts auf Websites ist durchs Land gerollt. Meine Newsletter-Empfänger wurden zum Glück rechtzeitig gewarnt. So wurde tatsächlich nur einer meiner Kunden abgemahnt – für eine Domain, die dieser irrtümlicherweise als verborgen wähnte. Somit ist den anderen Kunden (bis jetzt zumindest) eine Abmahnung erspart geblieben. Falls Sie also bisher noch keinen kannten: jetzt haben Sie einen guten Grund, diesen Newsletter zu abonnieren 😉

Maps unklar

Was ich im Newsletter schon erwähnte: Auch die Einbindung von Google Maps ist, streng genommen, nicht unproblematisch. Zwar hört man aktuell nichts von Abmahnungen. Es ist aber m.M.n. sehr sinnvoll, ebenfalls die Einbindung von Google Maps auf der eigenen Seite rechtlich abzusichern. Das heißt, dass die Verbindung zu Google Maps erst aufgebaut wird, wenn der Nutzer durch einen Klick diesem zustimmt. Warum erst warten, bis es zu spät ist?

Es ist also sehr praktisch, beides in einem Rutsch zu erledigen. Und ich empfehle Ihnen dringend, Kontakt zu mir aufzunehmen, falls Ihre Seite noch nicht DSGVO-konform sein sollte. Ebenfalls lege ich Ihnen meinen Newsletter ans Herz, in dem ich Sie gerne informiere, falls wieder Wichtiges in der IT-Welt passiert, das Sie wissen müssen.

Ob Ihre Seite abmahngefährdet ist, prüfe Ich gerne für Sie. Was die Google Fonts betrifft, können Sie Ihre Website auch selbst auf folgender Seite testen lassen:

https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner

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